Arbeitsunfähigkeit in der PKV
Anspruch auf das Tagegeld
Arbeitslosigkeit
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Ist eine denkbare Arbeitslosigkeit ein Hinderungsgrund für den Beitritt in die PKV?
In nicht wirtschaftlich nicht so sicheren Zeiten kann für jeden Angestellten auch mal eine
Arbeitslosigkeit entstehen, für kürzer oder auch mal länger. Ist das eigentlich ein Hinderungsgrund,
in die PKV zu gehen? An sich nicht.
Während der Arbeitslosigkeit läuft man für einige Zeit über das
Arbeitsamt. Auch die gesetzliche Krankenversicherung, die während der Arbeitslosigkeit zuständig
ist, wird vom Arbeitsamt getragen.
In dieser Zeit kann die PKV kostenlos oder gegen sehr geringe
Kosten ruhen. Liegt man nach der Arbeitslosigkeit über der Pflichtgrenze, lebt der Vertrag problemlos
wieder auf, mit allen alten Rechten. Sollte man mindestens schon 5 Jahre in der PKV sein, hat man
die Wahl, die PKV weiterlaufen zu lassen. Das Arbeitsamt übernimmt den Beitrag zur PKV, der sonst
an die gesetzliche Kasse abzuführen wäre. Daher ist die Arbeitslosigkeit ein Überbrückungsthema,
aber kein wirkliches Problem für die PKV.
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