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Wann besteht Anspruch auf das Tagegeld in der PKV?




Arbeitsunfähigkeit in der PKV Anspruch auf das Tagegeld Arbeitslosigkeit

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Wann besteht Anspruch auf das Tagegeld in der PKV?

Das Tagegeld erhält man normalerweise nur, wenn man gemäß ärztlichem Attest (auf dem Vordruckbogen des Versicherers) zu 100 % arbeitsunfähig (kurz: AU) ist, UND die Tätigkeit auch in keiner Weise ausübt. Das ist sehr wichtig für Selbständige, die mitunter teilweise noch etwas arbeiten, wie z.B. Büroarbeit. Sollte dies aber z.B. bei einem Kontrollbesuch des Versicherers auffallen, hat man dann auch keinen Leistungsanspruch auf Tagegeld mehr.

Hat der Versicherer Zweifel an der 100 %-igen Arbeitsunfähigkeit (in Anbetracht der Diagnose, der bisherigen Dauer der AU, des Berufs etc.), kann er eine Kontrolluntersuchung bei einem Arzt verlangen, der dazu vom Versicherer festgelegt wurde.

Der Anspruch auf Tagegeld besteht im Prinzip unbegrenzt, solange die 100 %-ige AU vorliegt, außer es würde Berufsunfähigkeit festgestellt werden. Dann endet das Tagegeld (und auch die Beitragszahlung dafür) nach einer gewissen Übergangsfrist (meistens nach 3 Monaten).