PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG



Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit in der PKV




Arbeitsunfähigkeit in der PKV Anspruch auf das Tagegeld Arbeitslosigkeit

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Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit in der PKV

Wenn man ein Krankentagegeld abgesichert hat, ist es nötig und wichtig, sich die Arbeitsunfähigkeit am Anfang und auch in der Folge bestätigen zu lassen. Dies muß vom zuständigen behandelnden Arzt auf dem Formular des Versicherers bescheinigt werden.

Er bestätigt, daß 100 %-ige Arbeitsunfähigkeit besteht, die Diagnose(n), die bisherige Arbeitsunfähigkeit, und die weitere Krankschreibung für den nächsten Zeitraum. Die Regeln, bis wann man dies dem Versicherer nachzuweisen ist, bzw. bis wann der Kunde dies erstmals zu melden hat, können unterschiedlich sein. Meistens wird verlangt, daß man die Mitteilung über die Arbeitsunfähigkeit spätestens bis zum vorgesehenen Leistungsbeginn an den Versicherer macht.

Es kann aber auch schon früher verlangt sein. Bei Angestellten daher in der Regel bis zum 43.Tag. Bei Selbständigen ggf. früher. Der Versicherer sendet einem dann ein "Pendelformular" zu. Darin bestätigt der Arzt die Arbeitsunfähigkeit, der Kunden sendet dies an den Versicherer, dieser schickt es zurück an den Kunden für die nächste Bescheinigung. Meistens ist es nötig, sich die Bescheinigung zumindest alle 2 Wochen geben zu lassen.

Der Versicherer leistet dann jeweils das Tagegeld für die zurückliegende Zeit. Die Bestätigungszeiträume sind unbedingt einzuhalten, da es sonst zu Leistungskürzungen kommen kann.